Rechtsanspruch statt Fördertopf
Wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, hängt die Förderung nicht von einem begrenzten Programm-Budget oder Wettbewerb ab.
Hahn
Fördermittelmanagement
Als spezialisierter Partner unterstützen wir Unternehmen bei der Identifikation, Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln sowie der steuerlichen Forschungszulage. Entstanden aus der langjährigen Beratungspraxis der Hahn Ballasch Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft verbinden wir Fördermittelkompetenz mit steuerlicher und rechtlicher Expertise.
Förderfähig können Projekte sein, wenn etwas technisch Neues entsteht, bestehende Lösungen deutlich verbessert werden oder fachliche Unsicherheiten systematisch gelöst werden. Das passiert nicht nur in Forschungsabteilungen, sondern häufig im laufenden Entwicklungsalltag.
Eine Prüfung lohnt sich besonders, wenn Produkte, Software, Verfahren, Maschinen, Materialien oder digitale Prozesse weiterentwickelt werden.
Die Forschungszulage ist branchenoffen. Diese Beispiele sind nur ein Ausschnitt:
Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen, kann auch rückwirkend relevant sein und lässt sich mit sauberer Dokumentation planbar vorbereiten.
Wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, hängt die Förderung nicht von einem begrenzten Programm-Budget oder Wettbewerb ab.
Auch Projekte aus vergangenen Jahren können relevant sein, sofern Entwicklung, Kosten und Ablauf nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Ob Software, Maschine, Material, Produkt oder Prozess: Entscheidend ist die fachliche Entwicklungslogik, nicht ein bestimmtes Branchenschild.
Die Zulage wird steuerlich geltend gemacht und kann je nach Situation Liquidität schaffen. Die Einordnung erfolgt anhand Ihrer Unterlagen.
Mit wenigen Annahmen erhalten Sie eine erste Orientierung. Der Rechner berücksichtigt Personalkosten und F&E-Anteil; die tatsächliche Förderhöhe hängt von den konkreten Projekten, Nachweisen und Kostenarten ab.
In vielen Unternehmen entsteht Entwicklung im laufenden Betrieb: ein Produkt wird verbessert, Software technisch neu aufgebaut, ein Prozess automatisiert oder ein Prototyp getestet. Förderfähig wird es, wenn die Arbeit über reine Routine hinausgeht.
Wir prüfen deshalb konkrete Projektsituationen, technische Fragestellungen und vorhandene Unterlagen statt allgemeiner Innovationsbegriffe.
Aus Projektalltag, technischen Entscheidungen und Aufwänden entsteht ein prüffähiger Förderfall. Entscheidend ist, dass Entwicklung, Vorgehen und Kosten sauber zusammengeführt werden.
Wir prüfen, welche Entwicklungsanteile über Routine hinausgehen und grundsätzlich zur Forschungszulage passen könnten.
Entwicklungsziel, offene technische Fragen, Vorgehen und Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie prüffähig und verständlich bleiben.
Die erste Prüfung bleibt kostenlos. Ein Honorar wird erst bei bewilligter Förderung und nach individueller Vereinbarung relevant.
In Zusammenarbeit mit der Hahn Ballasch Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft begleiten wir unsere Kunden ganzheitlich, von der Fördermittelberatung bis zur steuerlichen Umsetzung.
So werden Förderfähigkeit, Antrag, Kostenbasis und spätere Geltendmachung von Anfang an gemeinsam gedacht.
Steuerberater & Rechtsanwälte
Die Erstprüfung ist kostenlos. Eine Vergütung wird erst relevant, wenn eine Förderung bewilligt wurde und die vereinbarte Erfolgsvergütung greift.
Die Forschungszulage läuft über fachliche Bescheinigung und steuerliche Geltendmachung. Wer früh startet, kann Projektlogik, Nachweise und Kostenbasis rechtzeitig für die nächste Steuerphase vorbereiten.
Wir klären mit wenigen Angaben, ob eine Prüfung sinnvoll ist.
Entwicklungslogik, offene technische Fragen und Aufwände werden sortiert.
Die Inhalte werden für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage vorbereitet.
Bei passendem Ablauf kann die Förderung in der steuerlichen Geltendmachung berücksichtigt werden.
Sie liefern die Projektinformationen, wir überführen sie in eine Struktur, die für die Forschungszulage nachvollziehbar und prüffähig ist. Der Fokus liegt auf belastbarer Einordnung statt pauschaler Förderversprechen.
Sie senden wenige Angaben zu Unternehmen und möglichem Entwicklungsprojekt.
Wir prüfen, ob Ihre Vorhaben grundsätzlich zur Forschungszulage passen.
Ziele, offene technische Fragen, Vorgehen und Ergebnisse werden nachvollziehbar aufbereitet.
Wir begleiten den digitalen Antrag und unterstützen bei Rückfragen.
Die Prüfung ist kostenlos. Ein Honorar entsteht ausschließlich bei bewilligter Förderung.
Für eine Förderprüfung braucht es keine künstlichen Prozesse. Entscheidend sind die richtigen Fragen: Was war technisch neu, wo lagen Unsicherheiten, welche Schritte wurden systematisch erarbeitet und welche Aufwände lassen sich belegen?
Für eine erste Einschätzung reichen wenige Angaben. Wir prüfen, ob eine vertiefte Förderanalyse sinnvoll ist und welche Informationen im nächsten Schritt benötigt werden.
Wenn Ihr Unternehmen in neue Produkte, Software, Prozesse oder technische Verfahren investiert, kann eine Prüfung der Forschungszulage schnell Klarheit schaffen.
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